FAQ

FAQS

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ticketing


  • Wo kann ich ein Ticket kaufen?

    Tickets für unsere Veranstaltungen können an allen bekannten Vorverkaufsstellen erworben werden. 

  • Kann ich mein Ticket zurückgeben/umtauschen?

    Gekaufte Tickets können nicht zurück gegeben werden und leider auch nicht umgetauscht werden. 

  • Wie buche ich ein Ticket für einen Schwerbehinderten mit B im Ausweis?

    Bitte schreiben sie eine Mail an office@sbegroup.de mit folgendem Inhalt:


    - Name der Veranstaltung plus Veranstaltungsdatum

    - Kopie des Schwerbehindertenausweises

    - Ihre Anschrift

    - falls es eine nummerierte Veranstaltung ist, eventuell schon die ausgewählten Plätze dazu schreiben


    Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.


  • Darf ich eine Begleitung mitnehmen, wenn ich ein B im Ausweis habe?

    Mit einem B im Ausweis können sie eine kostenlose Begleitperson zur Veranstaltung mitnehmen. Die Begleitperson bekommt ein zusätzliches Ticket. Kontaktieren Sie dazu bitte unser Büro (office@sbegroup.de)

  • Ich habe mein Ticket verloren was jetzt?

    Tickets können nicht erstattet werden. Wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle an der Sie die Tickets erworben haben. Harttickets werden per Mail bestätigt. Print@Home Tickets können nicht erstattet werden. Bei nummerierten Veranstaltungen werden die Tickets an Hand einer Einlassbestätigung vom Ticketsystem erstattet". Sollte vor Ort jedoch das Originalticket auftauchen, erhält derjenige den Sitzplatz, welcher mit dem Originalticket die Veranstaltung besucht. 

  • Meine Veranstaltung wurde abgesagt. Was jetzt?

    Im Fall der Absage wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet – weitere Ansprüche wegen der Absage sind insoweit ausgeschlossen, als dass der Veranstalter die Absage nicht zu vertreten hat. Weitergehende diesbezügliche Ansprüche (z.B. die Erstattung von Hotel- und Reisekosten) sind ausgeschlossen. Erstattungsansprüche sind ganz ausgeschlossen, wenn die Absage wegen höherer Gewalt oder nach behördlicher Anordnung erfolgt, es sei denn, die Anordnung hat der Veranstalter zu vertreten. Eintrittskarten müssen im Fall einer Absage an den Vorverkaufsstellen zurückzugeben werden, an welchen sie erworben wurden.

  • Meine Veranstaltung wurde verschoben. Was jetzt?

    Solange nichts andres bestimmt ist, behält die erworbene Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Rückerstattungsansprüche bestehen nur bis zum Konzerttermin  in Höhe des Nennwerts der Eintrittskarte – weitere Ansprüche wegen einer Verlegung oder Änderung sind ausgeschlossen.


Veranstaltungen


  • Ab wann kann ich Tickets an der Abendkasse kaufen?

    Die Abendkasse öffnet in der Regel eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung. Bitte erkundigen Sie sich vorher, ob die Veranstaltung ausverkauft ist, oder ob es noch Tickets an der Abendkasse zu kaufen gibt. 

  • Welche Zahlungsmethoden gibt es an der Abendkasse?

    An unserer Abendkasse kann ausschließlich in Bar gezahlt werden. Eine EC-Zahlung ist leider nicht möglich. Ebenso besteht keine Möglichkeit vor Ort mit Kreditkarte zu zahlen.

  • Darf ich Getränke / Speisen mitbringen?

    Getränke und Speisen dürfen auf die Veranstaltungen nicht mitgenommen werden. Gleiches gilt für weitere Flüssigkeiten. Dies dient dem Schutz des Publikums. Vor Ort ist immer ausreichend für Getränke gesorgt.

  • Wie groß darf meine Tasche sein?

    Die Tasche darf nicht Größer als DIN A4 Format sein. Rucksäcke sollten vermieden werden. Stellen Sie sich auf eine Taschenkontrolle am Einlass ein. 

  • Darf ich Fotos / Videos vom Konzert machen?

    In der Regel dürfen Aufnahmen mit den handelsüblichen Gegenständen (Smartphone) gemacht werden. Die Aufnahmen dürfen jedoch nur für den eigenen Gebrauch und nicht für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Bitte beachten Sie hierzu das Urhebergesetz. 

  • Wie alt muss ich sein, um an einer Veranstaltung ohne Aufsichtsperson teilzunehmen?

    Musikkonzerte gelten nicht als Tanzveranstaltungen, daher gelten die zeitlichen Beschränkungen für Diskobesuche hier nicht, in Ausnahmefällen kann es allerdings behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir gesondert darauf hin.


    • Unter 14 Jahren ist der Konzertbesuch nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich.
    • Für Personen von 14 bis 16 Jahren ist ein Besuch möglich, wenn sie einen vom Erziehungsberechtigten bestimmten volljährigen Begleiter dabei haben und die Übertragung der Erziehungsberechtigung schriftlich mitführen (einen „Muttizettel“). Eine Ausnahme bilden Konzerte, die vor 22:00 Uhr enden, in dem Fall ist die Übertragung der Erziehungsberechtigung nicht notwendig.
    • Ab 16 Jahren gibt es keine weiteren Beschränkungen, sofern das Konzert vor 24:00 Uhr endet.


Für die Presse


  • Wo bekomme ich Pressematerial für eine Veranstaltung?

    Pressematerial können Sie jederzeit bei uns im Büro anfordern. Bitte kontaktieren Sie dazu unser Marketing.

  • Kann ich mich als Presse akkreditieren?

    Wir nehmen Presseanfragen gerne an. Wenn die Kapazitäten an den Veranstaltungen ausreichen, bekommen Sie  in der Regel eine Akkreditierung. Bitte kontaktieren Sie dazu unser Marketing oder unser Ticketing. 

  • Darf ich Fotos auf den Veranstaltungen machen?

    Die Presse darf die ersten 10 Minuten (Comedy) oder die ersten 3 Songs ohne Blitzlicht fotografieren. Danach dürfen keine Fotos mehr gemacht werden. 

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